Am 16. Juli wurde von der Deutschen Bundesregierung eine Antwort auf die von der Fraktion Die Linke gestellten kleinen Anfrage (21/7199) übermittelt, die auf kritische Fragen hinsichtlich des geplanten Kooperationsprojekts zwischen der Bundesregierung und Namibia zur Förderung grünen Wasserstoffs in Namibia. Auf die in der Antwort der Bundesregierung formulierten Erläuterungen reagierten nun ihrerseits die offiziellen Vertreter:innen der Nama Traditional Leaders Association (NTLA) mit einem schriftlichen Statement.
Darin nehmen sie eine kritische Einordnung des Hyphen Energy-Wasserstoffprojekts in Namibia und der Rolle Deutschlands bei dessen politischer, finanzieller und diplomatischer Unterstützung vor. Das großflächige Projekt zur Produktion und zum Export von grünem Wasserstoff und Ammoniak soll auf dem angestammten Gebiet der Nama im heutigen Tsau-//Khaeb-Nationalpark nahe Lüderitz entstehen. Die Region ist nicht nur ökologisch sensibel, sondern aufgrund der deutschen Kolonialherrschaft, der Vertreibung der Nama sowie des Genozids an den Nama und Ovaherero von besonderer historischer und kultureller Bedeutung. Die Kleine Anfrage sollte deshalb klären, in welcher Form die Bundesregierung das Projekt politisch, diplomatisch, finanziell und durch Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt und ob sie dabei ihre menschenrechtlichen Sorgfalts- und Schutzpflichten erfüllt hat.
In ihren Antworten verweist die Bundesregierung unter anderem darauf, dass die Einhaltung der geltenden Gesetze in erster Linie in der Verantwortung der beteiligten Unternehmen liege. Sie erklärt, ihr seien keine Rechtsverstöße bekannt, und beruft sich auf die Zusicherung des Projektentwicklers Hyphen, die Performance Standards der International Finance Corporation einzuhalten. Zu diesen Standards gehört auch das Prinzip der freien, vorherigen und informierten Zustimmung indigener Gemeinschaften, das sogenannte Free, Prior and Informed Consent (FPIC). Zugleich räumt die Bundesregierung ein, dass vor der Ausstellung eines qualifizierten „Letter of Interest“ für das Projekt keine vertiefte projektspezifische Prüfung der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsrisiken vorgenommen worden sei. Eine solche Prüfung sei erst für eine spätere Phase eines möglichen Förder- oder Garantieverfahrens vorgesehen gewesen.
Nama kritisieren fehlende unabhängige Prüfung
Die NTLA kritisiert, dass diese Antworten an den zentralen Fragen der parlamentarischen Anfrage vorbeigingen. Entscheidend sei nicht, ob Hyphen selbst behaupte, internationale Standards einzuhalten, oder ob der Bundesregierung bereits nachgewiesene Rechtsverletzungen bekannt seien. Gefragt worden sei vielmehr, ob Deutschland eigenständig überprüft habe, ob die betroffenen Nama-Gemeinschaften vor der politischen Unterstützung des Projekts frei, vorherig und informiert zugestimmt hätten. Eine solche unabhängige Überprüfung sei aus den Antworten der Bundesregierung nicht erkennbar. Stattdessen würden die Aussagen des Projektentwicklers an die Stelle einer staatlichen Prüfung gesetzt.
Staatliche Verantwortung kann nicht an Unternehmen delegiert werden
Nach Auffassung der traditionellen Vertretungen widerspricht dieses Vorgehen insbesondere den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Diese unterscheiden zwischen der Verantwortung von Unternehmen, die Menschenrechte zu achten, und der eigenständigen Pflicht von Staaten, Menschen vor wirtschaftsbezogenen Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Wenn Deutschland einem ausländischen Projekt politische Unterstützung, Exportförderung, Investitionshilfen oder entwicklungspolitische Begleitmaßnahmen gewährt, könne es seine Schutz- und Sorgfaltspflichten deshalb nicht an das beteiligte Unternehmen oder an die namibische Regierung delegieren. Es müsse vielmehr selbst prüfen, ob durch die eigene Unterstützung vorhersehbare Menschenrechtsverletzungen ermöglicht oder begünstigt werden.
Die Stellungnahme sieht außerdem eine Unvereinbarkeit mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln. Diese verlangen nach Darstellung der NTLA eine risikobasierte, vorausschauende und auf überprüfbaren Informationen beruhende menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung. Dazu gehöre auch die direkte Einbeziehung der betroffenen Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber. Die bloße Übernahme von Selbstauskünften eines Unternehmens oder der allgemeine Verweis auf Dialogveranstaltungen, Schulungen und ESG-Programme genüge diesen Anforderungen nicht. Dialog sei nicht mit Konsultation gleichzusetzen, und eine Konsultation wiederum ersetze nicht die freie, vorherige und informierte Zustimmung der betroffenen indigenen Gemeinschaften.
FPIC als Voraussetzung, nicht als nachträgliche Maßnahme
Zentral ist darüber hinaus die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker. Nach der Argumentation der NTLA ist FPIC keine freiwillige Verfahrensempfehlung, sondern eine konkrete Ausprägung der kollektiven Rechte indigener Völker auf Selbstbestimmung, Land, natürliche Ressourcen, Kultur und eigene politische Vertretungsstrukturen. Es reiche daher nicht aus, betroffene Gruppen lediglich zu informieren oder ihnen eine Beteiligung anzubieten. Ihre Zustimmung müsse vor grundlegenden politischen, finanziellen oder planerischen Entscheidungen eingeholt werden und über ihre eigenen repräsentativen Institutionen erfolgen. Eine nachträgliche Behandlung noch offener Anforderungen in einem Environmental and Social Action Plan könne eine zuvor fehlende Zustimmung nicht ersetzen.
Die Stellungnahme verweist zudem auf die Rechtsprechung und Empfehlungen des UN-Ausschusses zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung, insbesondere auf dessen Allgemeine Empfehlung Nr. 23. Danach sollen Entscheidungen, die unmittelbar die Rechte und Interessen indigener Gemeinschaften sowie deren traditionelle Gebiete betreffen, nicht ohne ihre informierte Zustimmung getroffen werden. Aus Sicht der NTLA hat die Bundesregierung jedoch nicht nachgewiesen, dass sie vor ihrer politischen Unterstützung des Hyphen-Projekts geprüft hat, ob die Nama über ihre eigenen anerkannten Vertretungsstrukturen beteiligt wurden und ihre Zustimmung erteilt haben.
Auch die Berufung der Bundesregierung auf die IFC Performance Standards, insbesondere die Standards 6 bis 8 zu Biodiversität, indigenen Gemeinschaften und kulturellem Erbe, wird in der Stellungnahme kritisiert. Zwar erläutere die Bundesregierung ausführlich, welche Anforderungen diese Standards vorsehen. Gleichzeitig habe sie aber keine projektspezifische Prüfung durchgeführt, bevor sie dem Vorhaben politische Unterstützung gewährte. Die Kenntnis internationaler Standards sei jedoch nicht gleichbedeutend mit ihrer tatsächlichen Anwendung. Besonders problematisch sei die Vorstellung, bislang nicht erfüllte Anforderungen könnten später durch einen Aktionsplan nachgeholt werden. Während technische oder organisatorische Mängel möglicherweise nachträglich behoben werden könnten, müsse FPIC als Voraussetzung bereits vor der Unterstützung und Umsetzung des Projekts vorliegen.
Shark Island und die „Landschaft des Genozids“
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Umgang mit dem kulturellen Erbe. Die Bundesregierung erklärt, in unmittelbarer Nähe von Shark Island seien keine Anlagen des Hyphen-Projekts geplant. Die NTLA hält dieses Verständnis jedoch für zu eng. Unter Bezugnahme auf das Konzept der Kulturlandschaft der UNESCO, die UN-Erklärung über die Rechte indigener Völker und den IFC-Standard 8 argumentiert sie, dass Shark Island nicht isoliert betrachtet werden könne. Lüderitz, Tsau-//Khaeb, ehemalige Zwangsarbeitswege, Grabstätten, angestammte Gebiete und die umgebenden Meeresflächen bildeten eine zusammenhängende Landschaft des Genozids. Deutschlands Verantwortung beschränke sich daher nicht auf den Schutz eines einzelnen Denkmals, sondern umfasse die gesamte historische, kulturelle und spirituelle Landschaft.
Deutschlands historische Verantwortung
Insgesamt kritisiert die NTLA die Bundesregierung dafür, ihre eigene politische, rechtliche, moralische und historische Verantwortung nicht ausreichend wahrzunehmen. Deutschland erkenne seine Verantwortung für den Genozid an den Nama und Ovaherero zwar grundsätzlich an, leite daraus aber keine erhöhten Anforderungen an Transparenz, Konsultation, unabhängige Prüfung und den Schutz indigener Rechte ab. Stattdessen werde Verantwortung auf Unternehmen verlagert, staatliche Unterstützung in verschiedene Kategorien wie Entwicklungszusammenarbeit, Förderung des Wasserstoffsektors und allgemeine institutionelle Beratung aufgeteilt und dadurch der Gesamtbeitrag Deutschlands zur Ermöglichung des Projekts verschleiert. Die traditionelle Vertretung fordert demgegenüber einen menschenrechtsbasierten und historisch informierten Ansatz, der die freie, vorherige und informierte Zustimmung der Nama, ihre Land- und Selbstbestimmungsrechte sowie Deutschlands besondere Verantwortung gegenüber den Nachfahren der Opfer des kolonialen Genozids in den Mittelpunkt stellt.
Das vollständige Statement der NTLA finden Sie hier:
NTLA_response_to_Die_linke_intervension_on_Hyphen-Project.pdf
Die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage von Die Linke finden Sie hier.
Außerdem können Sie kostenlos unseren Argumentationsleitfaden hinsichtlich der politischen Debatte um die Frage nach Reparationszahlungen als Entschädigung für den deutschen Genozid in Namibia hier herunterladen:
Weitere Informationen zu den deutsch-namibischen Verhandlungen finden Sie auf der offiziellen Seite des politischen Bündnisses „Völkermord verjährt nicht“, das sich für eine ehrliche, ernstgemeinte und transparente Aufarbeitung des Genozids sowie die Überwindung fortbestehender Abhängigkeitsstrukturen zwischen Deutschland und Namibia einsetzt:
Für weitere Informationen, Anfragen und Kooperationsvorschläge nehmen Sie gern Kontakt zu unserer Namibiareferentin Marita Anna Wagner auf:
Mail:
Tel: +49 (0)6221-3618754
Mobil und WhatsApp: +49 (0)163-6828093

