Anfang November 2025 hat der südafrikanische Umwelt- und Community-Aktivist Brown Matloko in Zusammenarbeit mit der Kampagne Plough back the fruits und dem Dachverband Kritischer Aktionär:innen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine förmliche Beschwerde gegen den Chemiekonzern BASF eingereicht. Die Beschwerde stützt sich auf das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und richtet den Blick auf die anhaltenden sozialen und ökologischen Missstände im Umfeld der Platinminen von Sibanye-Stillwater in Marikana. Matloko, der in der zur Mine gehörenden Gemeinde Wonderkop lebt, beschreibt in der Eingabe die fortdauernden Belastungen durch Staubemissionen, Schadstoffe aus der Aufbereitung und unzureichend gesicherte Absetzbecken, aus denen kontaminiertes Wasser immer wieder in die lokale Umgebung gelangt. Seiner Ansicht nach hat BASF als Abnehmer des Platins von Sibanye-Stillwater und früher Lonmin über Jahre hinweg nicht ausreichend dafür Sorge getragen, dass grundlegende Umwelt- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden.
„Die BASF betont zu Recht ihr Engagement für Nachhaltigkeit und verantwortungsvolle Beschaffung. Diese Verpflichtungen auf dem Papier sind lobenswert. Der wahre Maßstab für Engagement und Verantwortung sind jedoch nicht Grundsatzpapiere, sondern greifbare Lösungen für aufgezeigte Probleme vor Ort. Bei der Platinumbeschaffung von Sibanye-Stillwater in Südafrika, sehen wir eine erhebliche und anhaltende Kluft zwischen erklärten Absichten und der Realität,“ so Matloko auf der digitalen Aktionärsversammlung der BASF 2025.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf eine Region, die durch das Massaker von 2012 traurige Berühmtheit erlangte und bis heute mit den sozialen Folgen des Bergbaus lebt. Obwohl BASF und der südafrikanische Bergbaukonzern in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Dialogen, Audits und Aktionsprogrammen angekündigt haben, berichten Bewohner:innen von Wonderkop weiterhin von massiven Belastungen und fehlender Beteiligung an Entscheidungsprozessen.
Auch dies wirft Matloko dem Vorstand und Aufsichtsrat bei der diesjährigen Hauptversammlung vor: „Als Teilnehmer an diesem Treffen [zwischen BASF und der Community] kann ich bestätigen, dass wir uns auf konkrete nächste Schritte geeinigt haben. So sollte beispielsweise ein unabhängiger, von allen Seiten anerkannter Experte die örtliche Abbauhalde von Sibanye Stillwater zusammen mit Vertretern der Zivilgesellschaft, der Gemeinde und des Minenunternehmens besuchen, um sich gemeinsam vor Ort über die vorgebrachten Bedenken auszutauschen, die angesprochenen Probleme anzugehen, Möglichkeiten der Beteiligung und Zusammenarbeit zu erkunden und Vertrauen zu schaffen. Soweit ich weiß, wurde bisher keine der Vereinbarungen eingehalten.”
Hier zeigt sich exemplarisch, wie groß die Lücke zwischen freiwilligen Unternehmensinitiativen und tatsächlich wirksamer Sorgfaltspraxis bleibt. Matloko hat parallel zu seiner Beschwerde eine internationale Petition gestartet, um öffentlich Aufmerksamkeit zu mobilisieren und politischen Druck auf die beteiligten Unternehmen auszuüben.
Mit dem Lieferkettengesetz existiert erstmals ein rechtlich verbindlicher Rahmen, der Unternehmen verpflichtet, auf nachvollziehbare Risiken in ihren globalen Wertschöpfungsketten zu reagieren. Der BAFA-Beschwerdemechanismus eröffnet Betroffenen oder unterstützenden Organisationen die Möglichkeit, mutmaßliche Verletzungen dieser Pflichten offiziell prüfen zu lassen. Der Fall Matloko gehört zu den ersten international bedeutsamen Eingaben und wird daher als Test betrachtet, ob das Gesetz tatsächlich die strukturelle Machtasymmetrie zwischen Konzernen des Globalen Nordens und Gemeinden im Globalen Süden abmildern kann.
Während das deutsche Gesetz im Grundsatz begrüßt wird, stehen die jüngsten politischen Entwicklungen in Europa im deutlichen Kontrast dazu. Die europäische Lieferkettenrichtlinie, ursprünglich deutlich ambitionierter als das deutsche Gesetz, wurde in den vergangenen Monaten spürbar abgeschwächt. Stark angehobene Schwellenwerte und der Wegfall zentraler Verpflichtungen drohen die Durchschlagskraft der Richtlinie erheblich zu verringern. Dies bedeutet, dass Communities wie in Marikana weiterhin auf freiwillige Verbesserungszusagen hoffen müssten, anstatt auf robuste, einklagbare Rechte zählen zu können.
„Dialog ist notwendig, aber Dialog ohne Konsequenzen, ohne greifbaren Fortschritt, ist hohl. Und wir fragen: An welchem Punkt wird ein fortgesetztes Engagement ohne sinnvolle sichtbare Veränderungen zur Untätigkeit?“ fragt Matloko am Schluss seiner Rede.
Vor diesem Hintergrund erhält die BAFA-Beschwerde von Brown Matloko besondere Bedeutung. Sie ist Ausdruck eines beharrlichen Kampfes für Umweltgerechtigkeit, für Transparenz und für das Recht der betroffenen Bevölkerung, über ihr Leben und ihre Umwelt mitzubestimmen. Zugleich zeigt der Fall, wie dringend verbindliche internationale Regeln gebraucht werden, damit Verantwortung entlang globaler Lieferketten nicht länger auf dem Papier bleibt. Wenn das deutsche und europäische Lieferkettenrecht in Zukunft mehr sein soll als Symbolpolitik, müssen Beschwerdemechanismen funktionieren, dürfen Gesetze nicht verwässert werden und müssen Unternehmen verpflichtet werden, tatsächlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Nur dann besteht eine reale Chance, dass sich die Lage für Menschen vor Ort, etwa in Wonderkop, langfristig verbessert.

