Südafrika steht vor einer der wichtigsten sozialpolitischen Entscheidungen seit dem Ende der Apartheid. Die Regierung arbeitet derzeit an einem neuen System der sozialen Grundsicherung, dem sogenannten Basic Income Support (BIS). Es soll den bisherigen Social Relief of Distress Grant (SRD-Grant) ersetzen, der während der Covid-19-Pandemie eingeführt wurde und heute rund acht Millionen Menschen unterstützt. Die endgültige Ausgestaltung der neuen Leistung soll bis März 2027 abgeschlossen sein. Anschließend könnte das Gesetzgebungsverfahren beginnen.
Die Debatte geht jedoch weit über die Frage hinaus, wie ein bestehendes Sozialprogramm fortgeführt werden kann. Im Kern steht die Auseinandersetzung darüber, ob Südafrika lediglich eine reformierte Sozialhilfe benötigt oder den Schritt zu einer Universal Basic Income Guarantee (UBIG) wagen sollte – einem universellen Grundeinkommen, das allen Menschen ein menschenwürdiges Existenzminimum garantiert.
Das geplante Basic Income Support (BIS)
Nach Angaben des südafrikanischen Sozialministeriums soll das BIS die bisherige Corona-Nothilfe dauerhaft ersetzen. Die Regierung begründet diesen Schritt mit den positiven Auswirkungen des SRD-Programms auf Armut, Hunger und soziale Ungleichheit. Untersuchungen hätten gezeigt, dass die Empfänger:innen die Unterstützung vor allem für Lebensmittel, Strom und Kleidung verwenden. Zudem habe die Hilfe lokale Wirtschaftskreisläufe gestärkt.
Allerdings verfolgt die Regierung mit dem BIS einen deutlich konditionalen Ansatz. Die Leistung soll künftig stärker mit Arbeitsmarktmaßnahmen verknüpft werden. Ziel sei es, Menschen in Beschäftigung oder andere Einkommensmöglichkeiten zu überführen, damit sie nicht dauerhaft auf staatliche Unterstützung angewiesen bleiben.
Damit unterscheidet sich das BIS grundlegend von einem universellen Grundeinkommen. Zumal gerade Südafrika mit einer enorm hohen Arbeitslosenrate – ganz besonders auch unter jungen Menschen – zu leiden hat.
Gerichtsstreit um den SRD-Grant
Während die Regierung an der neuen Sozialleistung arbeitet, steht zugleich die bisherige Praxis des SRD-Systems vor Gericht.
Das Institute for Economic Justice (IEJ) und die Kampagne #PayTheGrants hatten erfolgreich gegen zentrale Bestandteile des bestehenden Systems geklagt. Das zuständige Gericht stellte Anfang 2025 fest, dass verschiedene Regelungen und Verwaltungsverfahren Menschen rechtswidrig vom Zugang zur Unterstützung ausgeschlossen hätten. Kritisiert wurden unter anderem digitale Zugangshürden, fehlerhafte Datenabgleiche sowie restriktive Einkommensprüfungen.
Nach Auffassung der Klagenden verletzen diese Mechanismen das verfassungsmäßige Recht auf soziale Unterstützung. Die Regierung legte gegen das Urteil Berufung ein. Die nächste Verhandlung vor dem Supreme Court of Appeal ist für August 2026 angesetzt.
Das IEJ argumentiert, dass es dabei nicht um technische Verwaltungsfragen gehe, sondern um die grundlegende Frage, ob Millionen armutsbetroffener Menschen tatsächlich Zugang zu ihren sozialen Rechten erhalten.
BIS versus UBIG: Zwei unterschiedliche Modelle
Die aktuelle Debatte macht deutlich, dass BIS und UBIG trotz ähnlicher Begriffe unterschiedliche Konzepte darstellen.
Basic Income Support (BIS)
- gezielte Unterstützung für bestimmte Bevölkerungsgruppen
- Einkommens- und Bedürftigkeitsprüfung
- Verknüpfung mit Arbeitsmarktmaßnahmen
- administrative Kontrolle und Zugangsvoraussetzungen
- Gefahr von Ausschlüssen durch Bürokratie
Universal Basic Income Guarantee (UBIG)
- universeller Anspruch für alle Erwachsenen
- keine Bedürftigkeitsprüfung
- keine Sanktionen oder Zugangshürden
- Anerkennung sozialer Rechte als Menschenrechte
- geringeres Risiko administrativer Ausschlüsse
Befürworter eines UBIG sehen darin eine konsequentere Umsetzung der sozialen Menschenrechte. Sie argumentieren, dass Armut nicht erst bewiesen werden müsse, um Unterstützung zu erhalten. Stattdessen solle jeder Mensch einen garantierten Anspruch auf wirtschaftliche Grundsicherung besitzen.
Menschenrechte als Maßstab
Die Diskussion berührt zentrale internationale Menschenrechtsstandards. Artikel 22 und 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erkennen das Recht auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard ausdrücklich an.
Kritiker:innen des bisherigen SRD-Systems verweisen darauf, dass komplizierte Antragsverfahren, digitale Hürden und restriktive Prüfmechanismen genau jene Menschen ausschließen können, die den Schutz am dringendsten benötigen. Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass Teile des Systems faktisch ausschließend wirkten und damit verfassungsrechtliche Probleme aufwarfen.
Aus dieser Perspektive erscheint ein universelles Grundeinkommen als menschenrechtlich überzeugenderes Modell. Es behandelt soziale Absicherung nicht als Ausnahme oder Almosen, sondern als universelles Recht.
Eine Richtungsentscheidung
Die südafrikanische Regierung steht nun vor einer schwierigen Entscheidung. Einerseits soll das BIS Armut wirksam bekämpfen und zugleich finanzierbar bleiben. Andererseits wächst der gesellschaftliche Druck, soziale Sicherungssysteme so auszugestalten, dass niemand aufgrund bürokratischer Hürden ausgeschlossen wird.
Die Erfahrungen mit dem SRD-Grant haben gezeigt, dass selbst relativ geringe Transfers Millionen Menschen vor Hunger und extremer Armut schützen können. Gleichzeitig haben die Gerichtsverfahren offengelegt, wie schnell Bedürftigkeitsprüfungen und Verwaltungsauflagen zu neuen Formen sozialer Ausgrenzung führen können.
Ob Südafrika künftig auf ein zielgerichtetes Basic Income Support oder auf eine umfassendere Universal Basic Income Grant setzt, wird daher nicht nur eine finanzpolitische Entscheidung sein. Es wird auch eine Entscheidung darüber sein, welchen Stellenwert Menschenwürde, soziale Gerechtigkeit und universelle Menschenrechte in der Sozialpolitik des Landes erhalten. Ein BIS sieht die Menschen als Bitsteller:innen, als wäre Armut ihr eigenes, oft sogar selbst verschuldetes, Problem. Da UBIG hingegen sieht sie als Rechtsträger:innen mit Anspruch auf Teilhabe am Reichtum des Landes. Die südafrikanische Regierung täte also gut daran, ihre Bürger:innen und potentielle Wähler:innen ernst zu nehmen.



