Endspurt zum EU-Lieferkettengesetz

Im Prozess um ein EU-Lieferkettengesetz geht es in die entscheidende Phase. Am 30. Mai soll im EU-Parlament über einen Vorschlag für den Gesetzesentwurf abgestimmt werden. Veranstaltungen der Werkstatt Ökonomie werden sich in den kommenden Wochen mit dem Lieferkettengesetz  auseinandersetzen. Auch das Netzwerk der Initiative Lieferkettengesetz Baden-Württemberg wird in Veranstaltungen auf die Dringlichkeit des Gesetzes aufmerksam machen.  

Die Europäische Union will mit dem EU-Lieferkettengesetz Unternehmen zum Schutz von Menschenrechten, des Klimas und der Umwelt in ihren Wertschöpfungsketten verpflichten. Das Gesetz sieht dabei vor, dass Unternehmen eine Sorgfaltspflicht haben, das heißt sie müssen ihre Lieferkette systematisch auf Risiken überprüfen. Falls Verstöße festgestellt werden, müssen Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese abzustellen. Offen ist jedoch, wie wirksam das EU-Lieferkettengesetz schlussendlich ausfallen wird. Sowohl die EU-Kommission als auch der europäische Rat haben sich für ein Gesetz ausgesprochen, das zwar über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgehen würde, aber dennoch zahlreiche Schlupflöcher enthält. Mehrere EU-Regierungen, darunter Deutschland, versuchen weiterhin das Vorhaben abzuschwächen. Auch die Wirtschaftslobby macht Druck und versucht das Gesetz weiter zu verwässern. Voraussichtlich am 30. Mai wird nun das EU-Parlament über einen Vorschlag für einen Gesetzesentwurf abstimmen. Danach werden die Verhandlungen im sogenannten Trilog, zwischen der EU-Kommission, dem Rat und dem Parlament weitergehen. 

Felix Roll