Genau vor einem Jahr trat der „Stufenplan zur Steigerung der nachhaltigen Beschaffung von Textilien durch Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung“1 in Kraft. Darin setzt sich die Bundesregierung das Ziel, bis 2026 die Hälfte der von der Bundesverwaltung benötigten Textilien nach sozialen und ökologischen Kriterien zu beschaffen. Der Stufenplan beschreibt, wie dieses Ziel schrittweise erreicht werden soll. Zusätzlich wurde der Leitfaden zur Umsetzung der nachhaltigen Textilbeschaffung in der Bundesverwaltung von 2021 im ersten Quartal 2023 überarbeitet.2 Eine weitere Aktualisierung soll in diesem Jahr erfolgen. Der textile Stufenplan und die Weiterentwicklung des Leitfadens sind wichtige Grundlagen für die erfolgreiche Transformation der Vergabepraxis des Bundes. Es ist jedoch bereits viel Zeit vergangen seit der Veröffentlichung des ursprünglichen Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit von 2015. Das darin gesetzte Ziel, bis 2020 die Hälfte der Textilien nachhaltig zu beschaffen, wurde verschleppt und nicht erreicht. Im Stufenplan von 2023 wird die Zielerreichung nun für 2026 festgelegt, sechs Jahres später als im Maßnahmenprogramm angekündigt worden war. Will die aktuelle Bundesregierung am Ziel der Vorgängerregierung festhalten, bis 2030 100 Prozent der von Bundesbehörden benötigten Textilien nachhaltig einzukaufen3, muss der Textil-Stufenplan jetzt zügig, ambitioniert und transparent umgesetzt werden. So kann er Vorbild für vergleichbare Prozesse bei der Beschaffung anderer sensibler Produktgruppen werden und auch Länder und Kommunen motivieren, nachhaltig zu beschaffen.