Mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind Unternehmen seit Januar 2023 dazu verpflichtet, menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten umzusetzen. Dabei spielen freiwillige, insbesondere private, Nachhaltigkeitsstandards und Zertifizierungen in der Praxis momentan eine wichtige Rolle. Fast für jeden Lieferkettenaspekt sind Zertifizierungen verfügbar: von Produkttests über Fabrikaudits bis hin zu umfangreichen, mehrjährigen zertifizierten Entwicklungsprogrammen für Produzent*innen mit erheblichem Ressourcenaufwand.
Verschiedene Standardsysteme haben in den letzten Jahrzehnten Grundlagenarbeit für die Operationalisierung von Menschenrechten und Umweltschutz in diesem Bereich geleistet. Dennoch scheint die positive Wirkung für Rechteinhaber*innen überschaubar und der Beitrag zu den konkreten unternehmerischen Sorgfaltspflichten in vielen Fällen unklar.
Vor diesem Hintergrund erörtert ein Diskussionspapier des CorA-Netzwerks für Unternehmensverantwortung, der Initiative Lieferkettengesetz, des Forums Menschenrechte und VENROs, wie freiwillige Standards und Zertifizierungen funktionieren und welche konkrete Relevanz sie im Kontext der LkSG-Umsetzung haben können. Dabei wird insbesondere kritisch hinterfragt, inwieweit sie eine Nachweisfunktion für die gesetzlich geforderten Sorgfaltspflichten erfüllen können.
Sie finden das Papier unter: Standards & Zertifizierungen: Anforderungen im Rahmen gesetzlicher Sorgfaltspflichten aus zivilgesellschaftlicher Sicht.